Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Wasser - Wissen Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Thüringer
unregistriert
Thüringer
unregistriert
Thüringer
unregistriert
Thüringer
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SvenG« (14. April 2015, 07:48)
Thüringer
unregistriert
Nadine
unregistriert
Hallo Mika,
interessant wäre noch die Frage, in welchem Bundesland Du wohnst bzw. wohnen wirst ;-). Kann es sein, dass der Vorbesitzer keine Kanalgebühr sondern eine Kleineinleiterabgabe bezahlt hat? Das macht einen Unterschied. Wenn Dein Abwasser direkt in das angrenzende Gewässer geleitet wird, bist Du Kleineinleiter. Ob Du die dafür erforderliche wasserrechtliche Genehmigung hast spielt dabei keine Rolle. Der Zweckverband kann nur Einleitgebühren verlangen, wenn das Kanalnetz genutzt wird. Sollte vor Deinem Grundstück ein Kanal des Zweckverbandes liegen, ist Dein Grundstück anschließbar, was u.U. einen Einmalbeitrag nachsich zieht, aber noch keine Einleitgebühr begründet. Hier zählt die tatsächliche Inanspruchnahme. Bei der Frage der zukünftigen Gestaltung Deiner Grundstücksentwässerung würde zudem prinzipiell ein Anschluss und Benutzungszwand an die öffentliche kanalisation bestehen. Wenn Du tatsächlich Gewässeranlieger bist, solltest Du in diesem Fall freundlich mit der Wasserbehörde und dem Zweckverband reden, ob eine Einleitung ins Gewässer dennoch möglich ist. Der Umbau auf Vollbiologie wird wahrscheinlich in jedem Fall gefordert, es sei denn Dein Grundstück ist zum baldigen Anschluss an eine zentrale Kläranlage vorgesehen.
im Übrigen würde ich zunächst für die Zeit der Renovierung Bauwasser ohne Abwasser anmelden.